Tätigkeitsbereiche

Immobilien-Sachverständiger für Wertermittlungsgutachten
Erstellung von Wertermittlungsgutachten für Verkehrswerte (Marktwerte) und Beleihungswerte nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den entsprechenden Wertdefinitionen. Bezüglich der Unterscheidung von Gutachten zu sonstigen Leistungen eines Sachverständigen siehe den LVS Standpunkt 1/2013 "Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung"
Beratung rund um die Immobilie
Beratung mit dem Ziel, die oft komplexen Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes in Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben transparent darzustellen. Bezogen auf eine konkrete Immobilie können dann Vorschläge für die weitere Vorgehensweise (Kauf, Miete, Anpassung auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, technische Prüfungen und Aufmaß etc.) erarbeitet werden.
Beratung bei Streitfällen im Immobilienbereich
Sachverständige Hilfe bei der Klärung von strittigen, immobilienbezogenen Sachverhalten zweier oder mehrerer Parteien. Dies kann in einem gemeinsamen, oder auch in getrennten Gesprächen geschehen. Siehe auch Mediation
Prüfung von kreditwirtschaftlichen Wertermittlungen im Kleindarlehensbereich nach § 24 Abs. 2 Satz 3 der BelWertV
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der vereinfachten Wertermittlungen bei der Vergabe von Kleindarlehen nach den Erfordernissen des § 24 BelWertV Abs. 2, Satz 3.
Hierbei wird in regelmäßigen Abständen eine hinreichend große Stichprobe aus den Wertermittlungen des zu prüfenden Institutes ausgewählt und geprüft. Die Durchführung der Prüfung wird in Anlehnung an die "Umsetzungshilfen zur kreditwirtschaftlichen Wertermittlung im Kleindarlehensbereich (UKD)" der vdp-Arbeitsgruppe Kleindarlehen mit Stand April 2020, durchgeführt. Abschließend wird ein Prüfprotokoll erstellt. Dabei wird zum einen auf Fehler bzw. Abweichungen zu den Verordnungen und internen Richtlinien hingewiesen. Zum anderen werden Hinweise gegeben, die teilweise über die reine Prüftätigkeit hinausgehen und den Sachbearbeiter(n)innen als Hilfestellung für zukünftige Bewertungsaufgaben dienen sollen. Darauf aufbauend kann eine hausinterne Schulung durchgeführt werden.
Schulungen
Schulungen (z.B. für Mitarbeiter von Finanzierungsinstituten) und Vorträge, sowohl als Einführung in die Wertermittlungsproblematik als auch über spezielle Fachthemen. Hierbei kann auf die Eigenarten und evtl. betriebsinterne Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers speziell eingegangen werden.
Büro Nürnberg:
Leonhard-Heiden-Str. 32 • 90471 Nürnberg
Büro Westmittelfranken:
Schützenstr. 8 • 91560 Heilsbronn
sbb@alfred-braeuer.de
Büro Nürnberg:
Tel. 0911 / 81 777 204 • Fax 0911 / 81 777 203
Büro Westmittelfranken:
Telefon: 09872 - 95 63 26
Immobilienbewertung in Nürnberg
Immobilienbewertung und Mediation in Franken
Ich bewerte Ihre Immobilie im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Roth, Bamberg und Forchheim. Mein Büro Westmittelfranken betreut Sie im Raum Ansbach, Rothenburg, Dinkelsbühl und Bad Windsheim.
Auf Anfrage bin ich auch gerne überregional für Sie tätig.
Aufsichtsbehörde ist die Industrie- und Handwerkskammer Nürnberg für Mittelfranken
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