Tätigkeitsbereiche
- Immobilien-Sachverständiger für Wertermittlungsgutachten
- Erstellung von Wertermittlungsgutachten für Verkehrswerte (Marktwerte) und Beleihungswerte nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den entsprechenden Wertdefinitionen. Bezüglich der Unterscheidung von Gutachten zu sonstigen Leistungen eines Sachverständigen siehe den LVS Standpunkt 1/2013 "Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung"
- Beratung rund um die Immobilie
- Beratung mit dem Ziel, die
oft komplexen Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes in Verbindung
mit den rechtlichen Vorgaben transparent darzustellen. Bezogen auf eine
konkrete Immobilie können dann Vorschläge für die
weitere Vorgehensweise (Kauf, Miete, Anpassung auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen, technische Prüfungen und Aufmaß etc.)
erarbeitet werden.
- Beratung bei Streitfällen im Immobilienbereich
- Sachverständige Hilfe bei der Klärung von strittigen,
immobilienbezogenen Sachverhalten zweier oder mehrerer Parteien.
Dies kann in einem gemeinsamen, oder auch in getrennten Gesprächen
geschehen. Siehe auch Mediation
- Prüfung von kreditwirtschaftlichen Wertermittlungen im Kleindarlehensbereich nach § 24 Abs. 2 Satz 3 der BelWertV
-
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der vereinfachten Wertermittlungen bei der Vergabe von Kleindarlehen nach den Erfordernissen des § 24 BelWertV Abs. 2, Satz 3.
Hierbei wird in regelmäßigen Abständen eine hinreichend große Stichprobe aus den Wertermittlungen des zu prüfenden Institutes ausgewählt und geprüft. Die Durchführung der Prüfung wird in Anlehnung an die "Umsetzungshilfen zur kreditwirtschaftlichen Wertermittlung im Kleindarlehensbereich (UKD)" der vdp-Arbeitsgruppe Kleindarlehen mit Stand April 2020, durchgeführt. Abschließend wird ein Prüfprotokoll erstellt. Dabei wird zum einen auf Fehler bzw. Abweichungen zu den Verordnungen und internen Richtlinien hingewiesen. Zum anderen werden Hinweise gegeben, die teilweise über die reine Prüftätigkeit hinausgehen und den Sachbearbeiter(n)innen als Hilfestellung für zukünftige Bewertungsaufgaben dienen sollen. Darauf aufbauend kann eine hausinterne Schulung durchgeführt werden.
- Schulungen
-
Schulungen (z.B.
für Mitarbeiter von Finanzierungsinstituten)
und Vorträge, sowohl
als Einführung in die Wertermittlungsproblematik
als auch über spezielle Fachthemen. Hierbei kann auf die Eigenarten
und evtl. betriebsinterne Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers
speziell eingegangen werden.
- Aufsichtsbehörde ist die Industrie- und Handwerkskammer Nürnberg für Mittelfranken